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Arten im Thüringer Wald

 

Der Naturreichtum der Thüringer Kulturlandschaft beheimatet viele, der in der FFH-Richtlinie gelisteten, europaweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Thüringen trägt daher eine hohe Verantwortung zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland und in ganz Europa. Im Thüringer Wald sind neben den viel diskutierten Arten, wie Wildkatze, Luchs und Biber auch viele andere Tiere und Pflanzen zu Hause, deren Gefährdung häufig nicht so stark diskutiert wird. So trägt der Thüringer Wald beispielsweise eine hohe Verantwortung für verschiedene Fledermausarten, wie das Große Mausohr, die Nordfledermaus oder das Braune Langohr. Reptilien, wie Kreuzotter und Glattnatter haben bedeutende Vorkommen und verschiedene Amphibienarten finden im Thüringer Wald ihren Lebensraum, darunter Geburtshelferkröte, Kreuzkröte und Knoblauchkröte.

Arnika - Symbol des Thüringer  Waldes und Anhang V-Art

Quelle: Elke Tietz

Knoblauchkröte - eine Anhang  IV-Art der FFH-RL

Quelle: Christopher Arnold

Nagespuren eines Bibers  - eine Anhang II-Art der FFH-RL

Quelle: Kerstin Traut

Schwarzstorch - Brutvogel im  Thüringer Wald

Quelle: Petra Faltermaier

Unter den Pflanzenarten ist sicherlich die Arnika, die herausstechende Vertreterin. Als Charakterpflanze nährstoffarmer Bergwiesen ist sie das Symbol der Natura 2000 Station Thüringer Wald . Aufgrund ihrer hohen Bedeutung als Heilpflanze, ist die Arnika besonders durch ihre Entnahme aus der Natur für medizinische Zwecke gefährdet. Weitere bemerkenswerte Pflanzen sind beispielsweise Holunder-Knabenkraut, Grüne Hohlzunge, Feuerlilie und Trollblume.

 

Eingruppierung der Arten

Im Rahmen von NATURA 2000 werden gefährdete Tier- und Pflanzenarten in verschiedene Gruppen eingeordnet, die in Anhang II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet sind und auch nach ihren Anhängen bezeichnet werden.


Anhang II

Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerichtet werden müssen

 

 

 

 

 

 

Anhang IV

Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa.

Anhang V

Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werde. Ein Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird